1.688 Almflächen und 4.932 sogenannte Hut- und Dauerweideflächen, das sind etwa 25 Prozent der Landesfläche, wurden für die Weideschutzgebietsverordnung überprüft. Die Verordnung trat mit 14. Juni 2024, 0.00 Uhr in Kraft. Auf 434 Flächen ist eine Einzäunung der Nutztiere möglich. Die anderen Flächen (6.186) wurden als Weideschutzgebiete ausgewiesen, da Herdenschutzmaßnahmen dort nicht zumutbar oder unverhältnismäßig sind. Für BB-Landesobmann Präs. Rupert Quehenberger ein wichtiger Schritt für die Erhalt der aktiven Almbewirtschaftung und den Schutz aller dort weidenden Tiere.
In der Weideschutzgebietsverordnung sind Kriterien definiert, nach denen Gebiete wie Almen als schützbar oder nicht schützbar eingestuft werden. Wesentlich dafür sind die Bodenbeschaffenheit, Wasserläufe oder Wälder. Auch die Möglichkeit der Behirtung unter Einsatz von Herdenschutzhunden wurde genau analysiert.
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