Das neue Tierarzneimittelgesetz ist in Begutachtung: „Damit ist ein erster wichtiger Schritt getan. Gerade der Einsatz von Antibiotika ist ein sensibles Thema in der Gesellschaft. Nun werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang geschaffen“, so BB-Landesobmann Präs. Rupert Quehenberger.
Zwei Punkte im neuen Gesetz sind für tierhaltende Betriebe wesentlich. Zunächst wird die Anwendung von Antibiotika klar definiert: Jedes kranke Tier darf damit auf tierärztliche Verschreibung behandelt werden und unter gewissen Voraussetzungen ist die Durchführung eines Antibiogrammes vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es ein Schwellenwertsystem zur Antibiotika-Reduktion.
„Auch wenn in der Umsetzung noch einige Dinge offen sind, bin ich optimistisch, dass wir für diese mit Hausverstand und im Sinne der Landwirte lösen werden“, so Quehenberger.
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