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#gapinfo Nr. 5 | Ackerbau

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Dieser Artikel ist Teil der aus 18 Beiträgen bestehenden Serie #GAPINFO.

Weitere Informationen und die anderen 17 Beiträge finden Sie hier: GEMEINSAME AGRARPOLITIK


Ackerbau der Boden und Gewässer schützt



  • Maßnahmen gegen Erosion zum Schutz der Ackerböden

  • Gezielte Reduktion von Pflanzenschutz- und Düngemitteln schützt Oberflächengewässer und Grundwasser

  • Unterstützung von Ackerkulturen mit positiver Umweltwirkung (insbesondere Humusaufbau) und Anbaudiversifizierung

  • Einkommensstützung für Betriebe gesichert

  • Öko-Regelungen bieten Ausgleichsmöglichkeit der verringerten Direktzahlungen

  • Als Vorgabe im Rahmen der Konditionalität müssen mindestens 4 % der Ackerfläche stillgelegt werden. Darauf aufbauend können im ÖPUL bis zu 20 % Biodiversitätsflächen gefördert werden

  • Modularer Aufbau: individuelle Auswahl von weiteren Umweltmaßnahmen


Welchen Nutzen bringen die Maßnahmen?


Was die Erosionsgefahr und den Zustand unserer Gewässer betrifft, gibt es noch Verbesserungsbedarf. Deshalb fördern die neuen Öko-Regelungen „BegrünungZwischenfrucht“ und „Begrünung-Immergrün“ eine ganzjährige Bodenbedeckung. Die ÖPUL-Maßnahme „Erosionsschutz-Acker“ bietet Ausgleichszahlungen für beispielsweise Mulch- oder Direktsaat, aber auch begrünte Abflusswege. Das förderfähige Gebiet für „Vorbeugender Grundwasserschutz“ wurde erweitert und an die neue Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung angepasst.



Bodenabtrag am Acker

Unter Berücksichtigung der Vor- und Hauptfrucht des Berechnungsjahres




Alle Grafiken, Bilder und Texte wurden uns freundlicherweise von landwirtschaft.at zur Verfügung gestellt. Herausgeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Stubenring 1, 1010 Wien

Weitere Informationen: landwirtschaft.at



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