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Claudia Hude

Eßl für Rücknahme der EU-Entwaldungsverordnung

Anfang März hat Franz Eßl in einem persönlichen Gespräch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen deutlich gesagt, was er von der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hält.

 


„Mit praxisfernen und bürokratischen Vorschriften wird das Vertrauen der Menschen in die EU massiv erschüttert“, so Eßl. Foto: Foto: Sabrina Lojnik

Franz Eßl hat in einem Brief an von der Leyen seine Kritik auch schriftlich deponiert. „Die Holzwirtschaft und insbesondere die Bäuerinnen und Bauern fordern eine Rücknahme dieser Verordnung. Sie ist überschießend, zu bürokratisch und belastet unsere Betriebe. Wir sollten wichtiges Vertrauen in die Institutionen der EU nicht verspielen“, unterstreicht Eßl seine Initiative.

In seinem Brief skizziert Eßl die Bedingungen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Österreich seit 150 Jahren. So ist es Fakt, dass Österreich nahezu zu 50 Prozent mit Wald bedeckt ist und die Waldfläche in den vergangenen zehn Jahren täglich um sechs Hektar wächst. Zudem sieht das heimische Forstgesetz vor, dass Waldnutzung mit Kahlschlägen ab einer Fläche von 0,5 Hektar bewilligungspflichtig und eine Wiederbewaldung vorgeschrieben ist. „Von Entwaldung kann in Österreich daher nicht gesprochen werden“, so Eßl.

 

Hoher Aufwand lohnt sich nicht

Die EU-Entwaldungsverordnung sieht bekanntlich vor, dass beginnend beim Waldbesitzer ab 30. Dezember 2024 alle Marktteilnehmer und Händler entlang der Lieferkette genau dokumentieren müssen, woher welches Holz stammt, um im Endeffekt zeigen zu können, dass Produkte und Rohstoffe entwaldungsfrei erzeugt wurden. „Das bedeutet nicht nur für Waldbauern sondern auch für Rinderbauern einen immensen Aufwand an Bürokratie“, zeigt sich Eßl in seinem Schreiben an die EU-Kommissionspräsidentin überzeugt, dass hier „der beabsichtigte Nutzen in keinem Verhältnis zum hohen Aufwand und den Kosten für alle Marktteilnehmer steht“. 

 

Wir sind nicht Amazonien

Österreich sei nicht – wie etwa das Amazonasgebiet – von großflächigen Rodungen betroffen. „Hier würde das Ganze Sinn machen“, verweist Eßl auch auf unterschiedliche Voraussetzungen bei gesetzlichen wie forstwirtschaftlichen Vorschriften bei der Bewirtschaftung von Wäldern in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. „Auch dazu findet sich keine Berücksichtigung in der EUDR“, kritisiert Eßl.

 

Augenmaß bei EU-Vorschriften

Für den Salzburger Abgeordneten Franz Eßl ist diese EU-Verordnung überschießend und wird daher abgelehnt. „Länder wie Österreich müssen von der EU-Verordnung jedenfalls ausgenommen werden“, fordert der Abgeordnete in seinem Schreiben. „Mit praxisfernen und bürokratischen Vorschriften wird das Vertrauen der Menschen in die EU massiv erschüttert“, appelliert Abg z NR Eßl an von der Leyen „für Vertrauen und Augenmaß bei regulierenden Maßnahmen seitens der Europäischen Union“ zu sorgen. 

 


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