Bäuerliche Anlagen zur Energiegewinnung leisten mittlerweile einen wichtigen Beitrag, um den Anteil erneuerbarer Energien im Land zu erhöhen. „Daher war es mir wichtig, dass in den Verhandlungen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Stromerzeugern darauf geachtet wird, dass bäuerliche Betriebe von dieser nicht betroffen sind“, erinnert der Salzburger Abgeordnete Franz Eßl an einen diesbezüglichen Gesetzesbeschluss im Nationalrat.
Um die Versorgungssicherheit bei Energie zu leistbaren Preisen für die Bevölkerung zu garantieren, braucht es Maßnahmen, das Verhältnis von gestiegenen Energiepreisen und extrem hohen Gewinnen für große Energiekonzerne aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine neu zu regeln. Mit einem Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger werden generell 40 Prozent der krisenbedingten Gewinne abgeschöpft. Auch für Stromerzeuger ist ein Energiekrisenbeitrag vorgesehen. Dieser sieht eine Deckelung bei 140 Euro pro MWh vor. Um Investitionsanreize nicht zu bremsen, gilt dieser Deckel bei Investitionen in Erneuerbare erst bei 180 Euro pro MWh. Anlagen mit einer Kapazität bis zu 1 MW und damit nahezu alle bäuerlichen Anlagen sind gänzlich ausgenommen. Diese „zufälligen“ Gewinne in einem geschätztem Ausmaß von zwei bis vier Milliarden Euro werden zur weiteren Entlastung der Menschen ebenso wie für Investitionsanreize in erneuerbare Energien eingesetzt.
Entlastungen von rund 500 Euro pro Haushalt bringt die seit 1. Dezember geltende Stromkostenbremse für Haushalte mit einem aufrechten Stromliefervertrag bis zu einem Verbrauch von 2.900 KWh. Für landwirtschaftliche Betriebe wurde zudem ein Stromkostenzuschuss im Umfang von 120 Millionen Euro beschlossen. „Beide Maßnahmen sind unbürokratisch in der Umsetzung, sodass die Menschen rasch zu ihrem Geld kommen“, betont Eßl. Zudem sind weitere Erleichterungen noch in Ausarbeitung.
Der Bauer als Energieproduzent
Viele bäuerliche Betriebe haben den erneuerbaren Energiesektor als zusätzliche Einkommenschance erkannt und in diese Produktionssparte investiert. „Für diese meist kleinen Energieerzeuger ist es wichtig, dass sie von der beschlossenen Gewinnabschöpfung aufgrund der Deckelung nicht betroffen sind“, sieht Eßl darin auch einen Anreiz und einen wertvollen Beitrag der Landwirtschaft zur Energiewende. Stromerzeugung aus Fotovoltaik, aus Biomasse oder Wind- und Wasserkraft ist vor allem im ländlichen Raum eine wertvolle und nachhaltige Investition. „Diese gilt es zu fördern und durch einen unbürokratischen Zugang zu einem leistungsfähigen Leitungsnetz zu unterstützen “, so Eßl.
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