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Claudia Hude

Der Handwerkerbonus lohnt sich!

Mit dem Beschluss des Handwerkerbonus vergangene Woche im Nationalrat ist für den Lungauer Nationalrat Franz Eßl ein weiterer Baustein des Wohn- und Baupaketes nach dem Reparaturbonus gelungen, der „Impulse für die regionale Wirtschaft setzt“. Die Antragsphase startet mit 15. Juli.


Foto: „Holen Sie sich diesen Zuschuss auf handwerkliche Arbeitsleistungen im privaten Bereich“, rät Abg z NR Franz Eßl. Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Topf

20 Prozent der Kosten für Arbeitsleistungen bei Sanierung oder Neubau im privaten Wohnbereich können rückwirkend ab 1. März 2024 vergütet werden. Die Förderhöhe beläuft sich auf 50 bis 2.000 Euro im heurigen und bis maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit im kommenden Jahr.


Wichtiger Sanierungsimpuls

Beim Handwerkerbonus handelt es sich um eine gezielte Maßnahme, die Sanierungsausgaben für den Wohnbereich senkt. Davon profitieren Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich, sie stärkt aber auch die regionale Wirtschaft. „Handwerksbetriebe werden unterstützt und Arbeitsplätze gesichert“, ist Eßl überzeugt. Mit insgesamt 300 Millionen Euro aus dem Bundesbudget sollen mehr als 1,5 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst werden. „Holen Sie sich daher diesen Zuschuss auf handwerkliche Arbeitsleistungen im privaten Bereich“, betont Eßl.

Wichtig zu wissen ist, dass die Förderung nicht auf eine einzige Investition reduziert ist. Entscheidend ist die Summe der Nettokosten für Arbeitsleistungen. Ab einer Schlussrechnung mit Arbeitskosten von mindestens 250 Euro kann für das Jahr 2024 der Förderantrag bis 28. Februar 2025, für Leistungen im Jahr 2025 bis Ende Februar 2026 gestellt werden. Diese Antragsstellung ist unbürokratisch, jedoch nur online möglich. Für Personen, die keine Möglichkeit dazu haben, können Angehörige oder Personen ihres Vertrauens dies erledigen.


Bis zu einer Summe von 10.000 Euro an Handwerkskosten werden 20 Prozent davon vergütet. „Das bedeutet etwa eine Mindestrückerstattung von 50 bis höchsten 2.000 Euro im heurigen Jahr“, erläutert Eßl, dass 2024 als auch 2025 jeweils ein Antrag gestellt werden kann. „Klar geregelt ist, dass nur Arbeitsleistungen gefördert werden, die im privat genutzten Wohn- und Lebensbereich für heimische Handwerksleistungen anfallen. Damit sorgen wir dafür, dass unsere Betriebe gestärkt und wertvolle Arbeitsplätze gesichert werden“, so der Salzburger Abgeordnete Eßl.

 

Der Handwerkerbonus im Detail:

  • Tätigkeiten, die zur Sanierung des Wohnraums oder im Zusammenhang mit dem Hausbau stehen sollen ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 gefördert werden.

  • Förderhöchstbetrag:

    • Pro Wohneinheit (unabhängig von den Personen im Haushalt) und pro Person (unabhängig von der Anzahl der Haushalte) für 2024 bis zu 2.000 Euro, für 2025 max. 1.500 Euro

  • Antragsstellung:

    • Anträge können ab dem 15. Juli 2024 online eingebracht werden.

    • Identifikation mittels ID Austria oder mit Lichtbildausweis ist notwendig

    • Es wird möglich sein, mehrere unterschiedliche Rechnungen in einen Antrag zusammenzufassen

    • Damit wird der administrative Aufwand gering gehalten und eine schnelle und effiziente Abwicklung gewährleistet.


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